Pickerl: Kosten & Fristen-Checker

Wann ist dein Pickerl fällig? 3-2-1-Regel nachrechnen: Erstzulassung eingeben und alle Fälligkeiten der §57a-Begutachtung sehen.

Das „Pickerl“ ist die periodische Begutachtung nach §57a KFG. Für Pkw gilt die 3-2-1-Regel: erste Überprüfung 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite nach weiteren 2 Jahren, danach jährlich. Fällig ist es immer am Ende des Monats, der dem Zulassungsmonat entspricht. Die Überprüfungsgebühr liegt je nach Werkstatt grob bei ca. 40–90 € (Richtwert, Preise variieren stark).

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Stand: Oktober 2026 · Quelle: Fristen (3-2-1-Regel): §57a KFG, oesterreich.gv.at; Kosten sind Werkstätten-Richtwerte der Praxis · Unverbindliche Berechnung — keine Rechts-, Steuer- oder Kaufberatung.