Pickerl
Pickerl-Fristen: Die 3-2-1-Regel verständlich erklärt
Kurzfassung
Für Pkw gilt die 3-2-1-Regel (§57a KFG): Erste Begutachtung 3 Jahre nach Erstzulassung, zweite nach weiteren 2 Jahren, danach jährlich. Fällig jeweils am Ende des Monats, der dem Zulassungsmonat entspricht.
Fristen im Detail
- Erstzulassung Jänner 2022 → erstes Pickerl bis Ende Jänner 2025.
- Zweites Pickerl bis Ende Jänner 2027, danach jedes Jahr Ende Jänner.
- Innerhalb der Toleranzfrist darfst du bis zu 6 Monate vorziehen — die nächste Fälligkeit verschiebt sich nicht.
Was passiert bei Überziehung?
- Bis 6 Monate nach Fälligkeit ist eine Nachbegutachtung möglich.
- Danach verfällt die Begutachtung, Behördenanzeigen und Probleme bei der Haftpflicht sind möglich.
Kosten
Die Prüfgebühr liegt je nach Werkstatt bei ca. 40–90 € (Richtwert, Stand 2026). Eventuelle Mängel und Reparaturen kommen dazu.
Quelle
oesterreich.gv.at / §57a KFG. Dies ist kein behördlicher Bescheid — maßgeblich ist dein Zulassungsschein und die Prüfstelle.
Quellen: oesterreich.gv.at, §57a KFG