Pickerl

Pickerl-Fristen: Die 3-2-1-Regel verständlich erklärt

Zuletzt aktualisiert: 03.10.2026

Kurzfassung

Für Pkw gilt die 3-2-1-Regel (§57a KFG): Erste Begutachtung 3 Jahre nach Erstzulassung, zweite nach weiteren 2 Jahren, danach jährlich. Fällig jeweils am Ende des Monats, der dem Zulassungsmonat entspricht.

Fristen im Detail

Was passiert bei Überziehung?

Kosten

Die Prüfgebühr liegt je nach Werkstatt bei ca. 40–90 € (Richtwert, Stand 2026). Eventuelle Mängel und Reparaturen kommen dazu.

Quelle

oesterreich.gv.at / §57a KFG. Dies ist kein behördlicher Bescheid — maßgeblich ist dein Zulassungsschein und die Prüfstelle.

Quellen: oesterreich.gv.at, §57a KFG